Abgabefristen :
Umsatzsteuervoranmeldungen: ohne Dauerfristverlängerung monatlich: 10. des Folgemonats
vierteljährlich: 10. des auf das Quartalsende folgenden Monats ( 10.04.,10.07.,10.10.,10.01.)
mit Dauerfristverlängerung monatlich: 10. des übernächsten Monats ( d.h. für Januar am 10.03. usw.)
vierteljährlich: 10. des übernächsten aufs Quartalsende folgenden Monats ( 10.05.;10.08.;10.11.;10.02.
ACHTUNG bei den Umsatzsteuervorauszahlungen ist die Abgabefrist gleich der Zahlungsfrist, d.h. das Geld muß zu dem Termin auch auf dem Konto der Steuerkasse sein.
Jahressteuererklärungen : mit steuerlicher Beratung 31.12. des Folgejahres ( es sei denn das Finanzamt ordnet einen anderen Termin an )
ohne steuerliche Beratung 31.05. des Folgejahres
Zahlungsfristen:
Einkommensteuervorauszahlungen: immer 10.03.;10.06.;10.09.;10.12. ( Achtung es ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr seitens des Finanzamtes )
Gewerbesteuervorauszahlungen: immer 15.02.;15.05.;15.08.;15.11.( Achtung es ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr seitens des Finanzamtes )
Lohnsteuer: am 10. nach Monats - / Quartalsende
Umsatzsteuerjahreserklärung: ohne weitere Aufforderung des Finanzamtes ist die Umsatzsteuerabschlußzahlung fällig 4 Wochen nach Abgabe der Steuererklärungen