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Abgabefristen :

 

Umsatzsteuervoranmeldungen:           ohne Dauerfristverlängerung       monatlich:       10. des Folgemonats

                                                                                                                            vierteljährlich: 10. des auf das Quartalsende folgenden Monats ( 10.04.,10.07.,10.10.,10.01.)

                                                                       mit Dauerfristverlängerung          monatlich:       10. des übernächsten Monats ( d.h. für Januar am 10.03. usw.)

                                                                                                                            vierteljährlich:  10. des übernächsten aufs Quartalsende folgenden Monats ( 10.05.;10.08.;10.11.;10.02.


  ACHTUNG bei den Umsatzsteuervorauszahlungen  ist die Abgabefrist gleich der Zahlungsfrist, d.h. das Geld muß zu dem Termin auch auf dem Konto der Steuerkasse sein.

 

Jahressteuererklärungen :                    mit steuerlicher Beratung 31.12. des Folgejahres ( es sei denn das Finanzamt ordnet einen anderen Termin an )

                                                                      ohne steuerliche Beratung 31.05. des Folgejahres 

 

Zahlungsfristen:

 

Einkommensteuervorauszahlungen:    immer 10.03.;10.06.;10.09.;10.12. ( Achtung es ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr seitens des Finanzamtes )

 

Gewerbesteuervorauszahlungen:       immer 15.02.;15.05.;15.08.;15.11.( Achtung es ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr seitens des Finanzamtes ) 

 

Lohnsteuer:                                         am 10. nach Monats - / Quartalsende 

 

Umsatzsteuerjahreserklärung:           ohne weitere Aufforderung des Finanzamtes ist die Umsatzsteuerabschlußzahlung fällig 4 Wochen nach Abgabe der Steuererklärungen

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